Das Sächsische Transparenzgesetz

 

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

Kontakt


1. Grundschule
Franz-Schubert-Allee 4
01558 Großenhain

T 03522/502948
F 03522/5297839
M Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Kontoverbindung Schulkonto


1. Grundschule Großenhain
Kreditinstitut: Sparkasse Meißen
IBAN: DE 02 8505 5000 0500 1476 63
BIC: SOLADES1MEI


 

 

Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, melden sich ab dem zweiten Schulhalbjahr (ab 26.02.2024) ausschließlich über das Online-Portal an.

 

Link:

https://www.schulportal.sachsen.de/bildungsberatung/


Unterrichtszeiten


 

Verkürzte Unterrichtszeiten Schuljahr 23/24


 

 

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