Organisatorische Hinweise für Eltern

Liebe Eltern,

zur Gewährleistung eines reibungslos funktionierenden Schulalltags finden Sie auf dieser Seite einige Hinweise auf organisatorische Besonderheiten und Gesetze.

  • Sollte Ihr Kind wegen Krankheit oder aus anderen Gründen den Unterricht nicht besuchen können, informieren Sie die Schule bitte bis spätestens 7:30 Uhr. Bei telefonischer Verständigung ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen. Nutzen Sie bitte auch den Anrufbeantworter! Nach Beginn der 2. Unterrichtsstunde werden im Falle unentschuldigten Fehlens eines Schülers dessen Eltern bzw. bei deren Nichterreichbarkeit die Polizei verständigt.

  • Bitte achten Sie regelmäßig auf die Gültigkeit Ihrer Notfallrufnummer, damit die Schule Sie im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls Ihres Kindes informieren kann. Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen, denken Sie bitte an eine entsprechende Vollmacht!

  • Meldepflichtige Infektionskrankheiten und Kopfläuse teilen Sie bitte sofort der Schule mit. Die Teilnahme am Unterricht ist erst dann wieder möglich, wenn laut ärztlichem Attest keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.

  • Eine Beurlaubung wird nur in besonderen Ausnahmefällen genehmigt. Grundlage hierfür bildet der §4 der Schulbesuchsordnung. Ein Antrag sollte mindestens eine Woche vorher schriftlich gestellt werden. Zuständig für eine diesbezügliche Freistellung ist bis zu zwei Tagen der Klassenleiter, ab dem dritten Tag der Schulleiter.

  • Ihr Kind ist während der Schulzeit/Wandertage/Schulveranstaltungen sowie auf dem Schulweg unfallversichert bei der Unfallkasse Sachsen (UKS) in Meißen. Wegeunfälle sind spätestens am nächsten Tag zu melden. Alle Unfälle, welche einen Arztbesuch nach sich ziehen, sind grundsätzlich anzuzeigen. Persönliche Gegenstände sind nicht versichert. Die Stadtverwaltung Großenhain haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

  • Bitte informieren Sie sich auch auf der Website des Kultusministeriums Sachsen:
    www.sachsen-macht-schule.de.

Kontakt


1. Grundschule
Franz-Schubert-Allee 4
01558 Großenhain

T 03522/502948
F 03522/5297839
M Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Kontoverbindung Schulkonto


1. Grundschule Großenhain
Kreditinstitut: Sparkasse Meißen
IBAN: DE 02 8505 5000 0500 1476 63
BIC: SOLADES1MEI


 

 

Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, melden sich ab dem zweiten Schulhalbjahr (ab 26.02.2024) ausschließlich über das Online-Portal an.

 

Link:

https://www.schulportal.sachsen.de/bildungsberatung/


Unterrichtszeiten


 

Verkürzte Unterrichtszeiten Schuljahr 23/24


 

 

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